Im Laufe der Ausbildung an der Handelsschule, dem Aufbaulehrgang an Handelsakademien sowie an der Handelsakademie muss in Unternehmen bzw. Organisationen ein Pflichtpraktikum absolviert werden.
Es soll in erster Linie dazu dienen, Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen, die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im Berufsleben anzuwenden und die Berufsfindung zu unterstützen.